Was ist ein Haftungslimit bei Kreditkarten?

Selbst bei größter Sorgfalt kann es, sei es durch Diebstahl oder Unachtsamkeit, zum Verlust einer Kreditkarte kommen. Eine Situation, die für alle Beteiligten äußerst unangenehm ist – besonders, wenn man sich gerade auf Reisen befindet und nicht direkt eine neue Zahlungskarte beantragen kann.

Im Falle eines Diebstahls besteht natürlich immer die Sorge um das eigene Ersparte. Horrorvorstellungen eines leergeräumten Kontos und eines frühzeitigen Reiseabbruchs tauchen vor dem inneren Auge auf. Glücklicherweise sind Karteninhaber*innen vor diesem Extremfall durch eine einfache Regelung geschützt: das Haftungslimit. Diese Grenze ermöglicht es dir, bei einem potentiellen Kreditkartenmissbrauch den Schaden sowie die daraus entstehenden finanziellen Verluste zu minimieren und somit dein Erspartes zu schützen.

Wann greift das Haftungslimit?

Der Sinn des Haftungslimits besteht darin, die finanziellen Schäden eines möglichen Kreditkartenmissbrauchs so gering wie möglich zu halten. Natürlich ist an dieser Stelle ein beiderseitiges Handeln unverzichtbar. Karteninhaber*innen sind verpflichtet, den Verlust unverzüglich zu melden, sodass das kartenausgebende Unternehmen die Sperrung so schnell wie möglich einleiten kann. Nur auf diese Weise kann der Eingriff auf dein Erspartes unterbunden und die Reise vor dem endgültigen Aus geschützt werden.

Sind alle notwendigen Schritte gemeistert, liegt dein Haftungslimit in der Regel zwischen 50, – und 150, – Euro. Ein höheres Haftungslimit ist per Gesetz nicht zulässig. Für dich heißt das: sollte es wirklich zu einem Kreditkartenmissbrauch kommen, fällt für dich lediglich dieser Maximalbetrag an. Entstandene Schäden, welche über das Haftungslimit hinausgehen, übernimmt im Anschluss das kartenausgebende Unternehmen. Für gewöhnlich kannst du das exakte Haftungslimit in den AGBs der Bank nachlesen.

Da das Haftungslimit den maximalen Betrag festlegt, den du im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs selbst zu zahlen hast, wird es häufig auch als Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung umschrieben.

Wann greift das Haftungslimit NICHT?

Das Haftungslimit ist ein großzügiges Angebot des kartenausgebenden Unternehmens, welches Kund*innen vor größeren finanziellen Verlusten schützen soll. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, musst du jedoch nachweisen können, dass deine Karte nicht durch grobe Fahrlässigkeit verlorengegangen ist, beziehungsweise sich keine betrügerischen Absichten hinter dem Verlust verbergen. Karteninhaber*innen unterstehen dabei Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten, welche einen fahrlässigen Umgang mit der Kreditkarte vorbeugen sollen. Um den Schutz deines Ersparten durch das Haftungslimit also zu garantieren, gilt es, spezifische Richtlinien zu beachten.

Zuallererst greift das Haftungslimit nur, sofern der Verlust der Kreditkarte sofort gemeldet wird und eine Sperrung eingeleitet werden kann. Weitere fahrlässige Handlungen liegen im Endeffekt auf der Hand: den PIN immer an einem sicheren Ort aufbewahren (oder bestenfalls auswendig lernen) und die Karte nach einer Zahlung direkt wieder einpacken. Und natürlich sollten auf keinen Fall PIN und Kreditkarte in einer Tasche aufbewahrt werden.

Übrigens: um sicherzustellen, dass nur der Betrag in Rechnung gestellt wird, der bis zur Meldung des Kreditkartenmissbrauchs verlorengegangen ist, sollte immer der Zeitpunkt der Kreditkartensperrung notiert werden. Sämtliche Beträge, die nach der Beantragung einer Sperrung durch Dritte eingezogen werden, sind vom kartenausgebenden Unternehmen zu entrichten.

Der ausschlaggebende Zeitpunkt: die Kreditkartensperrung

Ein Zeitpunkt ist für die Aktivierung des Haftungslimits also essentiell: der Moment, an dem die Sperrung der Kreditkarte eingeleitet wurde. Solange kein Kreditkartenmissbrauch gemeldet wurde, haftest du für die in diesem Zeitraum entstandenen Schäden. Es ist für die Karteninhaber*innen im Rahmen der Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten nämlich geregelt, den Verlust der Karteunverzüglich zu melden, damit das kartenausgebende Unternehmen das Ausmaß der Schäden so gering wie möglich halten kann.

Wurde die Sperrung bereits initiiert, entfallen die bis dato entstandenen Kosten und du musst lediglich den Betrag in der Höhe des Haftungslimits tragen. Wurden bis zur Sperrung der Karte nur 70, – Euro eingezogen, dein Haftungslimit liegt aber bei 150, – Euro, musst du natürlich nicht den kompletten Betrag deines Haftungslimits zahlen, sondern nur den tatsächlich entstandenen Schaden.

Auf eigene Gefahr - Kreditkarten ohne Haftungslimit

Das Haftungslimit greift in der Regel bei echten Kreditkarten, also Charge und Revolving Cards, und unechten Kreditkarten wie der klassischen Girocard. Lediglich Predpaid-Kreditkarten arbeiten ohne Haftungslimit. Ähnlich dem Pendant aus dem Bereich Handyverträge laufen Prepaid-Kreditkarten über ein Guthaben, welches vor der Nutzung durch die Kund*innen auf die Karte eingezahlt werden muss. Sollte es nun zu einem Kreditkartenmissbrauch kommen, liegt das Limit automatisch bei dem Betrag, der auf die Karte eingezahlt wurde. Ist das Guthaben aufgebraucht, können auch keine weiteren Schäden mehr entstehen.

Das Ausmaß des finalen Schadens ist immer davon abhängig, wie viel Geld auf die Karte eingezahlt wurde. Bei kleineren Geldmengen ist der Verlust dementsprechend noch zu verkraften. Einige Banken werben jedoch mit Aufladelimits von bis zu 5.000, – Euro. Nicht umsonst zählen Prepaid-Karten zu den eher unsicheren Kreditkarten und sollten wie Bargeld behandelt werden. Soll heißen: nie zu große Summen mit sich tragen und stets sicher verstauen.

Häufig gestellte Fragen zum Haftungslimit

In welchen Fällen übernimmt die Bank den entstandenen Schaden nicht?

Sobald nachgewiesen werden kann, dass die Kreditkarte durch grobe Fahrlässigkeit verloren gegangen ist, beziehungsweise sich betrügerische Absichten hinter dem vermeintlichen Verlust verbergen, müssen Karteninhaber*innen selbst für die entstandenen Schäden aufkommen. Zur Kategorie grobe Fahrlässigkeit zählt vor allem das verspätete Melden des Kreditkartenverlusts sowie einer verzögerten Sperrung der Zahlungskarte.

Bei welchen Kreditkarten liegt das Haftungslimit bei 0, - Euro?

Einige Finanzunternehmen kommen komplett für die Schäden eines Kreditkartenmissbrauchs auf – Barclays zum Beispiel. Jede Zahlungskarte aus der Familie Barclaycard wirbt mit 0, – Euro Haftung bei einem unverschuldeten Kartenmissbrauch. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, sofern du deine Karte auf Reisen verlierst, eine Notfallersatzkarte auch im Ausland zu beantragen. Bis zum Erhalt der provisorischen Zahlungskarte vergehen etwas ein bis drei Tage.

Wie hoch darf das Haftungslimit maximal sein?

Zum Schutz der Verbraucher*innen ist es gesetzlich geregelt, dass das Haftungslimit bei maximal 150, – Euro liegen darf – unabhängig davon, ob es sich um ein nationales oder internationales Finanzunternehmen handelt. Lediglich Prepaid-Kreditkarten kommen ohne Haftungslimit, weshalb bei der Nutzung einer solchen Zahlungskarte besondere Vorsicht geboten ist.