Was ist eine Rücklastschrift?

Gründe, Transaktionen über deine Kreditkarte rückgängig zu machen, gibt es viele. Von der doppelten Abbuchung über eine versehentlich bestätigte Überweisung (auch das kommt vor) bis hin zum Klau deiner Daten. Die gute Nachricht: solange sich das Unglück nachweisen lässt, besteht die Aussicht auf eine Rückzahlung in Form einer Rücklastschrift.

Das Chargeback-Verfahren wurde entwickelt, um die Finanzen der Kunden zusätzlich zu schützen und die Kommunikation zwischen Käufer und Händler so reibungslos wie möglich zu gestalten. In diesem Beitrag erfahrt ihr also, in welchen Fällen du das Chargeback-Verfahren in Anspruch nehmen kannst und wie du am besten vorgehst, um das vorübergehende Loch auf deinem Kontostand so schnell wie möglich wieder zu füllen.

Die wichtigsten Fakten zur Rücklastschrift

Die Rücklastschrift ist dein Retter in der Not, sobald es zu Abbuchungen über deine Kreditkarte kommt, die du nicht direkt nachvollziehen kannst. Sei es die eigene Unachtsamkeit oder tatsächlich ein Missbrauch der sensiblen Daten – auf alle Fälle ist schnelles Handeln angesagt. Schließlich möchtest du den fehlenden Betrag sicherlich möglichst schnell wieder zurück.

Um eine Rücklastschrift zu gewähren, kommen in der Regel drei Parteien ins Spiel: deine Bank, die Händlerbank und du. Nachdem deine Bank den Fall evaluiert hat (in der Regel sind die Banken eher auf der Seite der Kunden), tritt diese in Kontakt mit der Händlerbank. Beide Parteien bewerten erneut deinen Fall und, sollte es zu keiner Einigung kommen, beziehen unter Umständen den Kartenanbieter mit ein.

Die Beantragung einer Rücklastschrift ist natürlich nicht so einfach wie eine Retoure bei Amazon. Sämtliche Parteien prüfen den Fall genau und lassen so keinen Raum für Betrugsmaschen. Nichtsdestotrotz stehen deine Chancen auf eine Rücklastschrift, sofern du genügend Beweise vorliegen hast, generell gut. Ausschlaggebend ist dementsprechend der Fall, den du der Bank vorlegst.

Wann dir eine Rückzahlung zusteht

Die Gründe für die Beantragung des Chargeback-Verfahrens sind vielfältig. Der Übersichtlichkeit halber fassen wir zunächst also nur die gängigsten Fälle zusammen. Zu diesen Fällen zählt die doppelte Abbuchung durch den Händler beziehungsweise ein fälschlicher Bankeinzug mit einem zu hohen Betrag. Zusätzlich greift das Chargeback-Verfahren auch bei Bargeldabhebungen. Schließlich ist es keine Seltenheit, dass der Automat zu wenig oder gar keine Scheine ausspuckt, der Betrag aber trotzdem von Konto eingezogen wird. Weitere Klassiker wären der Nichterhalt der Rückzahlung bei einer Stornierung oder bei reklamierter Ware oder die unrechtmäßige Nachbelastung deines Kontos (wie es oft bei Hotelbuchungen oder Autovermietungen der Fall ist)

Weniger selten, aber umso unangenehmer ist Kreditkartenbetrug. Sofern also ungewöhnliche Aktivitäten auf deinem Konto auffallen, heißt es nicht nur, so schnell wie möglich die Kreditkarte sperren zu lassen, sondern ausreichend Beweise für eine zeitnahe Bearbeitung deines Falles zu sammeln.

In einigen Fällen lässt sich das Chargeback-Verfahren sogar bei der Insolvenz des Händlers aktivieren. Auch wenn der Nachweis gegenüber deiner Bank bei diesem Beispiel eventuell schwieriger ist, lohnt sich der Versuch allemal. Hauptsache ist, den Antrag step by step anzugehen und keine Chance auf eine Rückerstattung auszulassen.

Step-by-Step zur sicheren Rückzahlung

Eine Kreditkartenrechnung zu reklamieren ist – zumindest was das Verfahren an sich angeht – einfacher, als man vielleicht denken mag. Schritt 1 ist dabei, sich zeitnah, nachdem die fehlerhafte Transaktion aufgefallen ist, bei der Hausbank zu melden. Kontaktiere nicht direkt das Kreditkartenunternehmen, da dort deine Chancen einer schnellen und unkomplizierten Bearbeitung deines Falles relativ gering sind. Lediglich Kunden von American Express sollten das Kreditkartenunternehmen der Bank vorziehen, da Amex auf Prozesse wie das Chargeback-Verfahren gepolt ist.

Im nächsten Schritt gilt es, die Kreditkartenzahlung mithilfe eines Formulars, online oder analog verfügbar, zu beschreiben sowie wichtige Beweise zu übermitteln. Sind alle Dokumente vollständig und werden von der Bank akzeptiert, erhältst du eine Rücklastschrift auf vorläufiger Basis. Der komplette Prozess ist nämlich erst abgeschlossen, sobald auch der Händler der Rückzahlung zugestimmt hat.

Um das Verfahren zu beschleunigen, liegt es in deiner Hand, vorab zu prüfen, ob eine Rückerstattung wirklich zulässig ist. Außerdem kann jede Transaktion nur ein einziges Mal reklamiert werden.

Tipps zur Vorbeugung fälschlicher Kreditkartenzahlungen

Der wichtigste Tipp zur Vorbeugung fälschlicher Kreditkartenzahlungen lautet: sei wachsam! Egal, ob es sich bei der fälschlichen Transaktion nun um das eigene Verschulden, einen Fehler des Händlers oder gar Kreditkartenmissbrauch handelt – am ehesten erfährst du von dem Bug, wenn du regelmäßig deine Kontoauszüge checkst.

Klar im Vorteil ist, wer sich bereits ein Online-Banking eingerichtet hat und nicht auf die klassischen Kontoauszüge am Automaten angewiesen ist. Bei zahlreichen StartUps wie bunq oder N26 gehört es mittlerweile sogar zum Standard, Transaktionen über die exklusive App einsehen und steuern zu können. Zusätzliche Schritte zum Schutz deiner Daten, wie beispielsweise die Sperrung der Kreditkarte, können außerdem in Sekundenschnelle mit nur einem Klick erledigt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Rücklastschrift

Wann steht mir eine Rücklastschrift zu?

Eine Rücklastschrift ist in gleich mehreren Fällen möglich. Beispielsweise, wenn der Händler einen zu hohen Betrag eingezogen hat oder das Geld doppelt berechnet wurde. Hast du die Ware bereits erhalten, reklamiert, aber keine Rückerstattung erhalten, greift auch dort das Chargeback-Verfahren. Lediglich bei Fällen, die auf Eigenverschulden beruhen, gestaltet sich die Rücklastschrift schwieriger.

Wie gehe ich vor, sobald ich ungewöhnliche Aktivitäten auf meinem Konto bemerke?

Sobald du einen Fremdeingriff auf dein Konto vermutest, heißt es erst einmal: Kreditkarte sperren. Einige Kreditkartenanbieter verfügen über eine eigens eingerichtete Hotline, über die sich der Prozess innerhalb weniger Sekunden abwickeln lässt. Für die Beantragung einer Rücklastschrift wendest du dich hingegen besser an deine Hausbank, welche, im Anschluss an eine Abfrage der wichtigsten Informationen zum Fall, das Verfahren einleiten wird.

Fallen für das Chargeback-Verfahren Gebühren an?

Für die Beantragung einer Rücklastschrift fallen in der Regel keine Gebühren an. Schließlich solltest du nicht für die Fehler der anderen geradestehen müssen. Lediglich im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Einige Unternehmen berechnen so die Sperrung der Zahlungskarte oder die Nutzung der Hotline.